Vermögensreporting
Ihr Vermögen stets im Blick – digital und überall.
Sie besitzenverwaltenverbuchen
Vermögenswerte aller Art?
Dann kennen Sie diese Herausforderungen sicherlich nur allzu gut!
Wir bieten Ihnen die Lösung

Vermögensreporting
Wir bieten Ihnen ein individuelles Servicepaket an zu einem fairen Preis
- Keine doppelte Transaktionserfassung mehr – alles aus einer Hand.
- Ihr Vermögen stets im Blick in der digitalen Vermögensplattform auf Ihrem Smartphone, Tablet oder Laptop.
- Alle Dokumente sind jederzeit durch Sie oder berechtigten Dritten abrufbar – strukturiert, digital und sicher.
Ihr persönlicher Ansprechpartner kümmert sich um die Aufbereitung Ihres Vermögens – neutral und diskret.
Vermögensreporting zum fairen Preis
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein für Sie passendes Angebot. Kommen Sie jederzeit auf uns zu – wir sind immer für Sie da.
Die häufigsten Fragen zum Vermögensreporting
Ja – wir stellen Ihnen gerne ein individuelles Leistungspaket entsprechend Ihren Bedürfnissen zusammen.
Wir stellen Ihnen Ihr Reporting monatlich, quartalsweise, halbjährlich, jährlich oder auf Anforderung in digitaler oder papierhafter Form zur Verfügung.
Kann berechtigten Dritten ebenfalls ein Zugang zur digitalen Vermögensplattform eingerichtet werden?
Ja – der Zugang kann zudem auch auf bestimmte Vermögensbereiche begrenzt werden.
Ja – der Zugang kann zudem auf bestimmte Bibliotheken begrenzt werden.
Alle liquiden und illiquiden Vermögenswerte sind auswertbar. Zu liquiden Vermögenswerten zählen alle Wertpapierarten (z.B. Aktien, Anleihen, Fonds, Optionen, Futures etc.) sowie Bankkonten. Bei illiquiden Vermögenswerten handelt es sich u.a. um Immobilien, Grundstücke, Beteiligungen, Private Equities, Darlehen, Forderungen, Fuhrpark, Rohstoffe, Schmuck u.v.m.
Die zeitgewichtete Performance (TWR) und die wertgewichtete Performance (MWR) sind möglich. Bei Private Equities außerdem noch der IRR sowie der TVPI.
Durch das Hinterlegen von Anlagerichtlinien kann die Einhaltung durch das System jederzeit überprüft werden. Außerdem können definierte Personen per Email umgehend benachrichtigt werden, sollte eine definierte Warn- oder Verlustschwelle unterschritten werden.
Indem Sie uns eine Informationsvollmacht bei den Banken/Beteiligungsgesellschaften einrichten (nur Leseberechtigung), können wir uns direkt mit dem Ansprechpartner abstimmen und einen Onlinezugang zum Downloaden der Dokumente einrichten. Ist das nicht möglich, richten wir einen papierhaften Duplikatsversand ein.