Betriebliches Steuerreporting
Automatisierte Wertpapierbuchhaltung für betriebliche Depots.
Sie verbuchenverwaltenbesitzen
Wertpapierdepots im betrieblichen Bereich?
Dann kennen Sie diese Herausforderungen sicherlich nur allzu gut!
Wir bieten Ihnen die Lösung
Betriebliches Steuerreporting
Nutzen Sie jetzt unser Betriebliches Steuerreporting zu attraktiven Festpreisen
- Standardisierte Buchungsstapel für Handels- und Steuerrecht im technisch geprüften DATEV-Format.
- Digitaler Finanzreport zur Dokumentation der bereitgestellten Buchungsstapel.
- Integrierte Services im Rahmen der Wertpapierbuchhaltung: Bewertungen und Klassifikationen von Wertpapieren sowie Abgrenzungsbuchungen.
Wertpapierbuchhaltung zum
fairen Preis
Als Wegbereiter für standardisierte und automatisierte Wertpapierbuchhaltung in Deutschland bieten wir Ihnen ein besonders ansprechendes Preis-Leistungs-Verhältnis.
Partnerangebot*
- pro Depot p.a.
Sonstige Banken
- pro Depot p.a.
*Angebot nur gültig für Depots bei der V-BANK AG und Fürst Fugger Privatbank.
Die häufigsten Fragen zum Betrieblichen Steuerreporting
Neben den konventionellen Wertpapieren des Kassageschäfts wie Aktien, Anleihen und Fonds verbucht fintegra auch derivative Finanzinstrumente. Alle gängigen Transaktionsarten der jeweiligen Wertpapierarten sind grundsätzlich abbildbar*.
*Der Umfang der Verbuchung ist abhängig von der bereitgestellten Datenqualität.
Abgrenzungen zum Stichtag werden für antizipierbare Zinszahlungen vorgenommen.
Als zertifizierter DATEV-Partner kann fintegra Ihnen die Buchungsstapel im geprüften DATEV-Standardformat liefern, die sich problemlos in das DATEV-System importieren lassen.
Sollten Sie kein DATEV verwenden, liefert fintegra Ihnen die Buchungsstapel im systemneutralen ASCII-Format.
Nutzen Sie unsere Musterdateien um sich einen Eindruck zu verschaffen, diese können Sie über unser Formular anfordern.
Die Buchhaltung nach Handels- und Steuerrecht wird einmal jährlich bereitgestellt.
Die Buchungsstapel nach Handelsrecht kann fintegra nach Erhalt aller nötigen Transaktionsinformationen zeitnah zur Verfügung stellen. Die Buchungsstapel nach Steuerrecht wird nach dem Abgleich mit den Jahressteuerbescheinigungen der Banken ausgeliefert, diese treffen üblicherweise im Mai des Folgejahres ein.
Bewertungsvorschläge zum Stichtag werden nach Handelsrecht zur Verfügung gestellt und nach Abstimmung mit dem Steuerberater in den Buchungsstapel integriert.
Steuerrechtliche Bewertungen können von fintegra ebenfalls in die Buchhaltung integriert werden, aber es erfolgt keine Unterstützung bei der Ermittlung der korrekten steuerrechtlichen Bewertungsvorschläge.
Weitere Informationen zur Bewertungslogik finden Sie nach Vertragsabschluss in unserem Prozess-Guide.
fintegra versteht sich als Servicedienstleister, der passgenaue Buchungsvorschläge liefert. Weiterführende Tätigkeiten werden im Moment nicht angeboten.
Im Standardangebot sind folgende Parameter definiert:
- Standard-Mapping (Vorgabe durch fintegra)
- Kontenrahmen: SKR04
- Anzahl Kontenlänge: 6 Stellen
- Bilanzausweis: Umlaufvermögen
- Ergebnismethode: Nettomethode
- Verbrauchsfolgeverfahren: Durchschnittsmethode
- Abgrenzungen: direkt erfolgswirksam
- Optional: abweichendes Wirtschaftsjahr
Eine individuelle Anpassung der Standardparameter ist kostenpflichtig möglich.
Nähere Informationen können Sie unserer aktuellen Preisliste entnehmen.
Die BSR-Zusatzmodule sind nur zusammen mit BSR-Basic buchbar:
- Zusatzmodul für Stiftungen
- Zusatzmodul Behaltenachweis nach § 36a EStG
- Zusatzmodul Investmentsteuergesetz
Nähere Informationen können Sie unserer aktuellen Preisliste entnehmen.
fintegra stellt dem Vertragspartner die Dateien über einen persönlichen Datentresor (www.tresorit.com) zur Verfügung, auf den mittels 2-Faktor-Authentifizierung zugegriffen werden kann.
Zur Erstellung der Wertpapierbuchhaltung werden folgende Belege/Dokumente im pdf-Format benötigt:
- Depotauszug zum 31.12. des Vorjahres*
- Depotauszug zum 31.12. des Betrachtungsjahres*
- alle Kontoauszüge als Einzeldokumente des Betrachtungsjahres
- alle Transaktionsbelege als Einzeldokument des Betrachtungsjahres
(z.B. Kauf, Verkauf, Dividenden, Ausschüttungen etc. – Umsatzlisten sind hier selten ausreichend) - alle Belege zu Kapitalmaßnahmen des Betrachtungsjahres
- Jahressteuerbescheinigung des Betrachtungsjahres
- Erträgnisaufstellung des Betrachtungsjahres
- bei Zubuchung des Zusatzmoduls Investmentsteuergesetz:
Auflistung der Fonds, welche vor dem 31.12.2017 im Bestand waren
*31.12. oder der letzte Tag des Geschäftsjahres beim Vorliegen eines abweichenden Wirtschaftsjahres
Werden die Belege/Dokumente nicht vollständig geliefert und eine erneute Anforderung von fehlenden Unterlagen ist erforderlich, wird der für fintegra entstandene Mehraufwand mit aktuell 30,00 EUR netto pro Anforderung als Sonderleistung in Rechnung gestellt.
Eine Checkliste finden Sie hier.
Bitte verwenden Sie für die Bereitstellung der Unterlagen die fintegra-Ordnerstruktur.
fintegra-Ordnerstruktur pro Depot und pro Betrachtungsjahr:
- #Sonstige Unterlagen:
alle Belege zu Kapitalmaßnahmen, Auflistung der Fonds, etc. - #Steuerunterlagen:
Depotauszug, Jahressteuerbescheinigung und Erträgnisaufstellung - 00_Kontoauszüge:
alle Kontoauszüge als Einzeldokument nach Konten sortiert - 00_Transaktionsbelege pro Monat:
alle Transaktionsbelege als Einzeldokument
Die Unterlagen können Sie als gezippten Ordner über die sichere fintegra Inbox hochladen:
https://web.tresorit.com/r#0CCufMFlnZVKnZ5JPcfzSg
Eine Erläuterung finden Sie hier.