Ja, das Steuerliche Fremdwährungsreporting kann fintegra für alle Banken nach deutschem Steuerrecht erstellen.

Voraussetzung: Dass die Banken in der Lage sind, eine Umsatzliste im Excel- oder CSV-Format mit definierten Informationen zur Verfügung zu stellen – dies trifft auf 90 % aller Banken zu.

Ausnahmen: Banken im Tradingbereich.