Automatisierte Deklaration von Privaten Fremdwährungskonten unter Berücksichtigung des BMF-Schreibens vom 19. Mai 2022
Neue Regelung
Das BMF-Schreiben vom 19. Mai 2022 verändert rückwirkend die steuerliche Beurteilung von Privaten Fremdwährungskonten grundlegend.
Transparenz
Spätestens ab 2025 erlangt die Finanzverwaltung regelmäßig Kenntnis von der Existenz der Privaten Fremdwährungskonten, die in die Abgeltungssteuer fallen.
Selbstanzeige
Steuerpflichtige und Steuerberatende müssen prüfen, wie sie das BMF-Schreiben vom 19. Mai 2022 handhaben und ob sie Private Fremdwährungskonten, die noch nicht offengelegt wurden, über eine Selbstanzeige nachmelden.
Privates Fremdwährungsreporting
Transparent und sicher
Unser Angebot für Sie
Umfassender finanzamtsfester Report
Erstellung nach § 20 EStG und/oder § 23 EStG
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Ab 500 € netto pro Konto
für die ersten 50 Kontoumsätze.
Je weitere 50 Transaktionen je 50 €.
Für die Erstellung des Reports wird für jedes Fremdwährungskonto eine Umsatzdatei im Excel- oder csv-Format benötigt. Diese sollte folgende Informationen enthalten:
- Handelsdatum (absteigend sortiert, z. B. von 31.12.24 zurück bis 01.01.23)
- Verwendungszweck
- Betrag in Fremdwährung
- Kontosaldo zum 31.12. des Vorjahres und zum 31.12. des aktuellen Jahres
- Umsätze des Jahres, das ausgewertet werden soll, sowie des Vorjahres (z. B. für 2024: alle Umsätze aus 2023 und 2024)
- Wechselkurs der jeweiligen Transaktion (falls nicht vorhanden, verwenden wir den EZB-Tageskurs zum Handelstag)
Darüber hinaus ist es hilfreich, wenn die Umsatzdatei zusätzlich enthält:
- Transaktionsart (z. B. „Kauf“, „Verkauf“)
- Laufender Saldo in Fremdwährung
- Storni
Bitte verwenden Sie für die Bereitstellung nach Möglichkeit die fintegra-Umsatzliste.
Eine Umsatzdatei können Sie bei Ihrer Bank beantragen; für die Banken ist die Bereitstellung einer solchen Umsatzdatei kein Problem.
Um eine E-Mail-Vorlage für die Anfrage bei Ihrer Bank zu erhalten, wenden Sie sich gerne an fintegra.
Bei einigen Banken ist es zudem möglich, die Umsatzdatei im Online-Banking anzufordern.
Ja, das Steuerliche Fremdwährungsreporting kann fintegra für alle Banken nach deutschem Steuerrecht erstellen – auch für ausländische Institute, z. B. US-Banken.
Voraussetzung: Die Bank muss eine Umsatzliste im Excel- oder csv-Format mit den erforderlichen Informationen bereitstellen können. Dies trifft auf die überwiegende Mehrheit (rund 90 %) aller Banken zu.
Ausnahmen: Bei Trading-Banken ist die Umsetzung im Einzelfall zu prüfen.