Automatisierte Deklaration von Privaten Fremdwährungskonten unter Berücksichtigung des BMF-Schreibens vom 19. Mai 2022 (aktualisiert am 14. Mai 2025)
Neue Regelung
Das BMF-Schreiben vom 19. Mai 2022 verändert rückwirkend die steuerliche Beurteilung von Privaten Fremdwährungskonten grundlegend.
Transparenz
Spätestens ab 2025 erlangt die Finanzverwaltung regelmäßig Kenntnis von der Existenz der Privaten Fremdwährungskonten, die in die Abgeltungssteuer fallen.
Selbstanzeige
Steuerpflichtige und Steuerberatende müssen prüfen, wie sie das BMF-Schreiben vom 19. Mai 2022 handhaben und ob sie Private Fremdwährungskonten, die noch nicht offengelegt wurden, über eine Selbstanzeige nachmelden.

Basic
Beurteilung des Fremdwährungskontos nach § 20 EStG oder § 23 EStG
Umfassender finanzamtsfester Report
Strukturierte steuerliche Auswertung
Unterstützung und Beratung
Ab 500 € netto pro Konto p.a.
für die ersten 50 Kontoumsätze.
Zusätzliche 50 Transaktionen: je 50 € netto

Plus
Beurteilung des Fremdwährungskontos nach § 20 EStG und § 23 EStG
Umfassender finanzamtsfester Report
Vergleichende steuerliche Beurteilung nach beiden Regelungen
Unterstützung bei der Günstigerprüfung
Ab 750 € netto pro Konto p.a.
für die ersten 50 Kontoumsätze.
Zusätzliche 50 Transaktionen: je 75 € netto
fintegra unterstützt Steuerkanzleien und Privatpersonen bei der strukturierten steuerlichen Verarbeitung privater Fremdwährungskonten – unter Berücksichtigung des BMF-Schreibens vom 19.05.2022, aktualisiert am 14.05.2025, sowie relevanter Regelungen nach § 23 EStG und § 20 EStG.
Die steuerliche Behandlung privater Fremdwährungskonten gehört zu den komplexesten Bereichen moderner Vermögenssachverhalte. Insbesondere das BMF-Schreiben vom 19.05.2022, aktualisiert am 14.05.2025, hat die Anforderungen an die steuerliche Dokumentation und Bewertung von Fremdwährungstransaktionen deutlich konkretisiert.
Fremdwährungen gelten im deutschen Steuerrecht grundsätzlich als sonstige Wirtschaftsgüter. Dadurch kann nahezu jede Bewegung auf einem Fremdwährungskonto steuerliche Auswirkungen auslösen – etwa Überweisungen, Zahlungen, Umbuchungen oder Veräußerungsvorgänge. Insbesondere bei privaten Fremdwährungskonten gewinnen die Regelungen nach § 23 EStG sowie die Abgrenzung zu Einkünften aus Kapitalvermögen gemäß § 20 EStG zunehmend an Bedeutung.
Die steuerliche Verarbeitung solcher Transaktionen erfordert eine lückenlose Dokumentation sämtlicher Anschaffungs- und Veräußerungsvorgänge einschließlich der jeweiligen Wechselkurse und Anschaffungszeitpunkte. Dabei spielen insbesondere Verbrauchsfolgeverfahren wie das FIFO-Verfahren eine zentrale Rolle.
Ohne technologische Unterstützung ist die manuelle Verarbeitung umfangreicher Fremdwährungstransaktionen für Steuerkanzleien und Privatpersonen kaum wirtschaftlich darstellbar. Unterschiedliche Banken, Broker und Kontostrukturen erzeugen große Mengen heterogener Transaktionsdaten, die konsolidiert, bewertet und steuerlich eingeordnet werden müssen.
Das Private Fremdwährungsreporting von fintegra unterstützt die strukturierte Verarbeitung komplexer Fremdwährungskonten und automatisiert die steuerliche Aufbereitung relevanter Transaktionsdaten. Die Lösung berücksichtigt dabei unter anderem Fremdwährungsgewinne, Fremdwährungsverluste, Wechselkursänderungen sowie die zeitliche Zuordnung steuerlich relevanter Veräußerungsvorgänge.
Auch komplexe Sachverhalte – etwa mehrstufige Transaktionsketten, unterschiedliche Kontostrukturen oder Wertpapiertransaktionen in Fremdwährung – können systemseitig nachvollziehbar verarbeitet werden. Die aufbereiteten Daten schaffen eine strukturierte Grundlage für die steuerliche Deklaration und die weitere fachliche Würdigung innerhalb der Kanzlei.
Warum fintegra?
• Automatisiertes privates Fremdwährungsreporting
• Berücksichtigung des BMF-Schreibens vom 19.05.2022 (aktualisiert am 14.05.2025)
• Strukturierte Verarbeitung privater Fremdwährungskonten
• Unterstützung steuerlicher Bewertungen nach § 23 EStG und § 20 EStG
• Verarbeitung großer Mengen von Transaktionsdaten
• Berücksichtigung von FIFO-Verfahren und Wechselkursen
• Nachvollziehbare Dokumentation steuerlich relevanter Veräußerungsvorgänge
• Strukturierte Grundlage für steuerliche Deklarationsprozesse
Mit dem Privaten Fremdwährungsreporting von fintegra überführen Steuerkanzleien fehleranfällige manuelle Prozesse in einen standardisierten digitalen Workflow. Dies führt zu einer massiven Zeitersparnis und minimiert das Haftungsrisiko durch die strikte Anwendung der Vorschriften. Die entstehenden Kapazitäten können unmittelbar in die steuerliche Beratung und Mandantenbetreuung fließen.
Ein automatisiertes Fremdwährungsreporting lohnt sich in der Praxis bereits bei regelmäßig auftretenden Fremdwährungstransaktionen, etwa in Wertpapierdepots oder bei internationalen Geschäftsvorfällen. Der manuelle Aufwand für die Anwendung steuerlicher Vorgaben wie dem FIFO-Verfahren sowie die zeitpunktbezogene Umrechnung in Euro steigt dabei schnell an. Besonders bei Privaten Fremdwährungskonten spielt zudem eine konsistente und nachvollziehbare Datenaufbereitung für die steuerliche Deklaration und Betriebsprüfung eine zentrale Rolle.
Nach Ihrer Entscheidung führen wir ein Aufnahmegespräch mit unserem Fremdwährungsreporting-Team, an dem auch Ihr Steuerbüro teilnehmen sollte.
In diesem Termin wird das Reporting individuell auf Ihre Situation zugeschnitten und die steuerlichen Bearbeitungsprinzipien werden im Detail festgelegt.
Auf dieser Grundlage bereiten wir die Vertragsunterlagen vor, die Sie anschließend bequem digital unterzeichnen können.
Da unser System den Großteil der Transaktionen auf Ihren Fremdwährungskonten autonom erkennt und verarbeitet, entfällt die Suche nach Anschaffungskursen und der manuelle Aufwand beschränkt sich auf eine finale Plausibilitätsprüfung und die Freigabe der Daten. Sie profitieren somit von einem standardisierten Workflow, der die Richtlinien des BMF-Schreibens ohne Fehlerquellen in das Reporting überträgt.
Für die Erstellung des Reports wird für jedes Fremdwährungskonto eine Umsatzdatei im Excel- oder csv-Format benötigt. Diese sollte folgende Informationen enthalten:
- Handelsdatum (absteigend sortiert, z. B. von 31.12.24 zurück bis 01.01.23)
- Verwendungszweck
- Betrag in Fremdwährung
- Kontosaldo zum 31.12. des Vorjahres und zum 31.12. des aktuellen Jahres
- Umsätze des Jahres, das ausgewertet werden soll, sowie des Vorjahres (z. B. für 2024: alle Umsätze aus 2023 und 2024)
- Wechselkurs der jeweiligen Transaktion (falls nicht vorhanden, verwenden wir den EZB-Tageskurs zum Handelstag)
Darüber hinaus ist es hilfreich, wenn die Umsatzdatei zusätzlich enthält:
- Transaktionsart (z. B. „Kauf“, „Verkauf“)
- Laufender Saldo in Fremdwährung
- Storni
Bitte verwenden Sie für die Bereitstellung nach Möglichkeit die fintegra-Umsatzliste.
Eine Umsatzdatei können Sie bei Ihrer Bank beantragen; für die Banken ist die Bereitstellung einer solchen Umsatzdatei kein Problem.
Um eine E-Mail-Vorlage für die Anfrage bei Ihrer Bank zu erhalten, wenden Sie sich gerne an fintegra.
Bei einigen Banken ist es zudem möglich, die Umsatzdatei im Online-Banking anzufordern.
Ja, das Private Fremdwährungsreporting kann fintegra für alle Banken nach deutschem Steuerrecht erstellen – auch für ausländische Institute, z. B. US-Banken.
Voraussetzung: Die Bank muss eine Umsatzliste im Excel- oder csv-Format mit den erforderlichen Informationen bereitstellen können. Dies trifft auf die überwiegende Mehrheit (rund 90 %) aller Banken zu.
Ausnahmen: Bei Trading-Banken ist die Umsetzung im Einzelfall zu prüfen.
Das BMF-Schreiben vom 19. Mai 2022 konkretisiert aus Sicht der Finanzverwaltung die Anwendung der §§ 20 und 23 EStG insbesondere im Bereich moderner Anlageformen. Es enthält Vorgaben zur ertragsteuerlichen Einordnung und zur Ermittlung von Anschaffungs- und Veräußerungszeitpunkten. Für die Finanzämter stellt es eine Verwaltungsanweisung im Rahmen der steuerlichen Prüfungspraxis dar.
Zunächst muss das jeweilige Fremdwährungskonto durch den Kunden oder Steuerberater klassifiziert werden:
- Verzinsliche Fremdwährungskonten → Anwendung von § 20 EStG
- Unverzinsliche Fremdwährungskonten → Anwendung von § 23 EStG
- Zahlungsverkehrskonten (verzinslich oder unverzinslich) → Anwendung von § 20 oder § 23 EStG
Verarbeitung nach § 20 EStG:
Alle Aus- und Einzahlungen auf einem verzinslichen Fremdwährungskonto gelten als Anschaffung bzw. Veräußerung der Fremdwährungsforderung (§ 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 EStG). Der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung ist dabei steuerlich nicht relevant.
Verarbeitung nach § 23 EStG:
Aus- und Einzahlungen werden in echte und unechte Anschaffungen bzw. Veräußerungen eingeordnet. Fremdwährungsgewinne können steuerpflichtig sein, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung weniger als ein Jahr liegt (Spekulationsfrist, private Veräußerungsgeschäfte).
Verluste aus Fremdwährungsgeschäften können je nach Einzelfall unter die Kapitaleinkünfte iSd § 20 EStG fallen oder nach § 23 EStG als private Veräußerungsgeschäfte gelten, während Aktiengewinne grundsätzlich dem § 20 EStG zugeordnet werden. Eine Verrechnung zwischen diesen Einkunftsarten ist daher in der Regel nicht möglich, da sie unterschiedlichen steuerlichen Kategorien unterliegen. Innerhalb des § 20 EStG können hingegen Verluste aus Fremdwährungssachverhalten nach allgemeinen Grundsätzen mit positiven Kapitaleinkünften wie z.B. Zinsen verrechnet werden. Entscheidend ist jedoch stets die konkrete steuerliche Einordnung des jeweiligen Sachverhalts. Unser Privates Fremdwährungsreporting bereitet die Transaktionen entsprechend strukturiert nach Einkunftsarten auf und unterstützt so die steuerliche Deklaration.