Betriebliche Wertpapierdepots vollständig und fachlich korrekt verbuchen – ohne aufwendige manuelle Depotbuchhaltung.
fintegra übernimmt die handels- und steuerrechtliche Verarbeitung Ihrer Wertpapierdepots – von der Belegorganisation bis zum fertigen Buchungsstapel für DATEV und andere FIBU-Systeme.
Speziell für Steuerberatungen und Steuerkanzleien: Prüfen Sie mit unserer kostenlosen Checkliste, worauf es bei der korrekten Verbuchung betrieblicher Wertpapierdepots ankommt.
Belege beschaffen und auf Vollständigkeit prüfen.
Fehlende Abrechnungen nachfordern.
Anschaffungskosten fortschreiben.
Wertpapiere und Fonds korrekt klassifizieren.
Kapitalmaßnahmen nachvollziehen.
Bewertungen und Abgrenzungen vornehmen.
Steuerliche Besonderheiten berücksichtigen.
Je komplexer das Depot, desto größer der manuelle Aufwand – und desto schwieriger wird es, die Verarbeitung im Kanzleialltag zu skalieren.
Sie stellen den Zugang zum Depot her und stimmen die fachlichen Grundlagen mit uns ab. Den Rest übernimmt fintegra.
WAVE organisiert die relevanten Belege und Depotdaten, prüft und verarbeitet die Informationen, bildet die Geschäftsvorfälle handels- und steuerrechtlich ab und stellt die fertigen Buchungsdaten für Ihr FIBU-System bereit.
WAVE macht die Verarbeitung betrieblicher Wertpapierdepots skalierbar.
Gerade wenn eine Kanzlei mehrere vermögensverwaltende Gesellschaften mit mehreren Depots betreut, summiert sich der manuelle Aufwand schnell. WAVE standardisiert die Verarbeitung und schafft Kapazitäten für weitere Mandate.


Sie betreuen betriebliche Wertpapierdepots in Ihrer Steuerberatung oder Steuerkanzlei?
Unsere kostenlose Checkliste zeigt Ihnen kompakt, welche Punkte Sie bei Vorbereitung, Bewertung, Verbuchung, Fremdwährungen, Reports und Qualitätsprüfung berücksichtigen sollten.
Je nach Bank über Schnittstelle, Belegzugang oder Online-Lesezugang.
fintegra beschafft und verarbeitet die relevanten Depotinformationen.
Geschäftsvorfälle, Anschaffungskosten, Kapitalmaßnahmen, Bewertungen etc. werden handels- und steuerrechtlich verarbeitet.
Sie erhalten fertige Buchungsdaten für DATEV oder Ihr bestehendes FIBU-System.
Je nach Leistungsumfang inklusive relevanter Reports und Ausfüllhilfen.
WAVE verarbeitet betriebliche Wertpapierdepots zahlreicher in- und ausländischer Banken.
Je nach Depotbank erfolgt der Daten- und Belegzugang über Schnittstellen, Beleg-APIs oder einen Online-Lesezugang. Gerne prüfen wir vorab, wie die Verarbeitung bei Ihrer konkreten Depotbank umgesetzt werden kann.
WAVE verbindet automatisierte Wertpapierbuchhaltung mit handels- und steuerrechtlicher Expertise. So reduzieren Sie nicht nur manuellen Aufwand, sondern gewinnen auch Sicherheit bei komplexen Geschäftsvorfällen.
Für eine passgenaue Übernahme der Buchungsdaten in Ihr Deklarationssystem (DATEV o.Ä.) können alle Bestands- und Erfolgskonten konfiguriert werden. Dabei liefern wir Ihnen für den entsprechenden Kontenrahmen Konten-Vorschläge, die alle Sachverhalte des Wertpapierdepots abdecken.
Wertpapierdepots mit bereits bestehender Buchhaltung in den Vorjahren können problemlos durch fintegra übernommen werden. Der Prozess der Glattstellung der Anschaffungskosten pro Wertpapier macht dies möglich und erfolgt einmalig zum Übernahmestichtag.
Im Umlaufvermögen gilt für Wertpapiere das strenge Niederstwertprinzip (§ 253 Abs. 4 HGB). Wertpapiere müssen auf den Stichtagskurs abgeschrieben werden, wenn dieser unter den fortgeführten Anschaffungskosten liegt. Sollte eine Abschreibungen aus den Vorjahren vorliegen, erfolgt nach Prüfung des Stichtagskurses ggf. eine Wertaufholung.
Im Anlagevermögen gilt für Wertpapiere das gemilderte Niederstwertprinzip (§ 253 Abs. 3 HGB). Abschreibungen werden vorgenommen, wenn von einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung ausgegangen werden kann. Dies ist in unserer Vorgehensweise der Fall, wenn sowohl der Stichtagskurs als auch der Kurs zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung unter den fortgeführten Anschaffungskosten liegen. Dann wird auf den Stichtagskurs des Wirtschaftsjahres abgeschrieben. Sollte eine Abschreibungen aus den Vorjahren vorliegen, erfolgt nach Prüfung des Stichtagskurses ggf. eine Wertaufholung.
Bewertungen werden standardmäßig für das Handelsrecht und IFRS geliefert.
Bei der Bruttomethode wird im Falle einer Veräußerung eine separate Erlös- und Anlagenabgangsbuchung vorgenommen. Das Veräußerungsergebnis ergibt sich durch Saldierung der beiden GuV-Posten.
Bei der Nettomethode erfolgt im Falle einer Veräußerung eine direkte Bebuchung der Erfolgskonten und saldierter Ausweis des Veräußerungsergebnisses in der Bilanz.
Zum Jahresende werden bei Bedarf Abgrenzungsbuchungen vorgenommen. Hierbei werden Gebühren und Erträge betrachtet anteilig abgegrenzt und auf die Wirtschaftsjahre verteilt. Stückzinsen, die bis zum Wirtschaftsjahresende anfallen, werden aufgerechnet und verbleiben im jeweiligen Wirtschaftsjahr. Dazu wird erfolgswirksam ein sonstiger Vermögensgegenstand gebildet, der bei der tatsächlichen Zinszahlung im Folgejahr gewinnmindernd aufgelöst wird.
Bei der Erstellung der Buchungsstapel werden alle Kapitalmaßnahmen geprüft und fachlich korrekt verarbeitet.
Besondere Finanzinstrumente, die die Komplexität der Verarbeitung eines Depots erhöhen, können ebenfalls verarbeitet werden. Dazu zählen unter anderem Hedgefonds, Private Equity, Optionen und Futures.
Erstellt wird ein Buchungsstapel nach Handels- und nach Steuerrecht (optional ist auch IFRS möglich). Der Buchungsstapel kann Ihnen über eine verschlüsselte Datenaustauschplattform im ASCII- oder DATEV-Format bereitgestellt werden.
Der Versand des Buchungsstapels mit verlinkten Buchungsbelegen ist über die Nutzung des DATEV-Buchungsdatenservices möglich.
Bietet eine vollständige, strukturierte und kompakte Übersicht über alle im Depot enthaltenen Wertpapiere – inklusive Stückzahlen, Buchwerte, Erträge und Folgebewertungen zum Stichtag. Damit haben Sie alle relevanten Informationen auf einen Blick: Rechtssicher, nachvollziehbar und bereit zur Weiterverarbeitung. Die Darstellung erfolgt wahlweise nach Handelsrecht, Steuerrecht oder nach IFRS.
Mit der Summen- und Saldenliste prüfen Sie Ihre Buchführung im Handumdrehen auf Vollständigkeit und Plausibilität. Sie eignet sich ideal für Abschlussprüfungen, die Mandantendokumentation und interne Qualitätskontrollen.
Sie erhalten einen Überblick über alle bebuchten Konten und können jede Buchung lückenlos nachvollziehen.
Sie sparen wertvolle Zeit bei der Vorbereitung von Steuererklärungen und minimieren manuelle Fehler bei der Beantragung der Rückerstattung von Quellensteuern. Erhalten Sie eine Übersicht über alle Quellensteuertransaktionen und den entsprechenden Aufteilungssatz nach Doppelbesteuerungsabkommen (DBA).
Reduzieren Sie den Aufwand bei der Klassifizierung von Investmentfonds gemäß Investmentsteuergesetz und damit bei der Erstellung der Steuererklärung. Ermittelt werden die Teilfreistellungen bei Investmentfonds für Ausschüttungen, Gewinne und Verluste, steuerliche Ab- und Zuschreibungen und Vorabpauschalen.
Zudem enthalten: Die integrierte Abbildung des Systemwechsels zum 31.12.2017 für Altanteile.
Speziell für Stiftungen mit Wertpapierdepots entwickelt, bietet der Stiftungsreport alle relevanten Kennzahlen auf Mandanten- und Wertpapier-Ebene – automatisiert, ohne manuelle Klassifikation. Sie profitieren von einer klaren digitalen Darstellung für Jahresabschluss und Prüfung und erleben spürbare Entlastung bei den Reporting-Pflichten gemeinnütziger Stiftungen.
Enthaltene Auswertungen:
- Stille Reserven / Stille Lasten: Differenz zwischen Buchwert und Markt- bzw. Zeitwert zum Bilanzstichtag
- Umschichtungsergebnis: Zusammenführung unterjähriger Verkaufsgewinne und -verluste sowie Ab- und Zuschreibungen
- Ordentliche Erträge: Dividenden, Zinsen und weitere Fruchtziehungen ohne Verkauf
- Behaltenachweis § 36a EStG: Dokumentation aller Haltefristen für deutsche Aktien zur Kapitalertragsteuererstattung
Zusammenarbeit & Ablauf
Zu Beginn klären wir in einem unverbindlichen Erstgespräch Ihre Ausgangssituation, die Depotbank und die Anforderungen an die Verarbeitung. Nach der Beauftragung stimmen wir im Aufnahmeprozess gemeinsam mit Ihrer Steuerberatung die fachlichen Grundlagen und das Kontenmapping ab. Anschließend erhält fintegra den erforderlichen Zugriff auf die Depotdaten und Belege und übernimmt die weitere Verarbeitung. Die fertigen Buchungsdaten werden passend für Ihr Buchhaltungssystem bereitgestellt, beispielsweise über den DATEV-Buchungsdatenservice.
Zu Beginn benötigen wir einige Angaben zu Ihrem Depot und stimmen die fachlichen Grundlagen sowie das Kontenmapping mit Ihnen bzw. Ihrer Steuerberatung ab. Zudem muss fintegra der erforderliche Zugriff auf Depotdaten und Belege ermöglicht werden. Anschließend übernehmen wir die Beschaffung und Verarbeitung der relevanten Depotinformationen, die Erstellung der Buchungen sowie die vereinbarten Auswertungen. Bei Fragen steht Ihnen unser WAVE-Team zur Verfügung.
Ja. Die fachlichen Grundlagen der Verarbeitung werden im Rahmen des Aufnahmeprozesses mit der zuständigen Steuerberatung abgestimmt. Dabei werden unter anderem die handels- und steuerrechtliche Behandlung sowie die für die Verarbeitung erforderlichen Einstellungen festgelegt. So ist sichergestellt, dass die WAVE-Buchhaltung zur individuellen Buchführung und zum Jahresabschluss passt.
Leistungen & Preise
WAVE übernimmt die handels- und steuerrechtliche Verarbeitung betrieblicher Wertpapierdepots – von der Beschaffung und Verarbeitung der relevanten Depotdaten und Belege bis zur Bereitstellung der fertigen Buchungsdaten für Ihr Buchhaltungssystem. Auch komplexe Geschäftsvorfälle, Kapitalmaßnahmen und Bewertungen werden berücksichtigt. Die Verarbeitung erfolgt vollständig dokumentiert und mit Richtigkeitsgarantie.
Die Kosten für WAVE richten sich nach der Depotbank, der Anzahl der Buchungen und den gewünschten Zusatzleistungen. Der Basispreis beträgt 1.500 € netto pro Depot und Jahr. Für Depots bei unseren Partnerbanken beträgt der Basispreis 1.200 € netto pro Depot und Jahr. Darin sind 200 Buchungen enthalten; darüber hinausgehende Buchungen sowie optionale Zusatzleistungen werden zusätzlich berechnet. Für eine individuelle Kostenschätzung kontaktieren Sie uns gerne unter [email protected].
WAVE eignet sich insbesondere für Unternehmen, Holdingstrukturen und Family Offices mit betrieblichen Wertpapierdepots sowie für Steuerkanzleien, die komplexe Depotbuchhaltungen für ihre Mandant:innen verarbeiten.
Der Einsatz lohnt sich vor allem dann, wenn manuelle Buchungsprozesse, Kapitalmaßnahmen, Quellensteuer oder zahlreiche Depotbewegungen einen hohen Aufwand im Rechnungswesen verursachen.
Die Lösung ist bereits ab 1.500 € pro Depot und Jahr verfügbar (1.200 € bei Partnerbanken). Für eine individuelle Einschätzung des wirtschaftlich sinnvollen Einsatzes und der konkreten Anforderungen unterstützen wir Sie gerne persönlich.
Banken & Depotzugänge
WAVE ist nicht auf einzelne Depotbanken beschränkt. fintegra verarbeitet Depots zahlreicher in- und ausländischer Banken. Je nach Bank erfolgt der Daten- und Belegzugang über Schnittstellen, Beleg-APIs oder einen Online-Lesezugang. Gerne prüfen wir vorab, wie die Verarbeitung bei Ihrer konkreten Depotbank umgesetzt werden kann.
Unsere Partnerbanken sind die V-Bank und die Fürst Fugger Privatbank.
Interactive Brokers-Depots können verarbeitet werden, sofern sie über CapTrader geführt werden. Direktkonten bei Interactive Brokers oder über andere Introducing Broker wie LYNX sind derzeit nicht integrierbar. NeoBroker wie eToro können leider grundsätzlich nicht verarbeitet werden.
Allgemeines & Grundlagen
Im Jahr 2025 verarbeiten wir rund 1.600 betriebliche Depots für ca. 500 Kund:innen – darunter etwa 390 Steuerkanzleien. Das betreute Vermögen liegt bei rund 7 Milliarden Euro.
Ja, wir stellen bei Interesse gerne den Kontakt zu Steuerkanzleien oder Unternehmen her, die bereits mit WAVE von fintegra arbeiten.
Ja. Der Schutz Ihrer Daten und der Daten Ihrer Mandant:innen hat bei fintegra höchste Priorität. Ihre Daten werden ausschließlich in Rechenzentren in Deutschland verarbeitet und gespeichert. Die Übertragung und Speicherung erfolgt durchgängig verschlüsselt, der Zugriff ist auf autorisierte Personen beschränkt. Selbstverständlich erfüllen unsere Prozesse die Anforderungen der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
Ja, die inhaltliche Richtigkeit von WAVE wird durch die fintegra StBG WPG sichergestellt – inklusive Versicherungsschutz im Rahmen der Berufshaftpflicht.
Dr. Rolf Müller, Rechtsanwalt, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, verantwortet die fachliche Umsetzung. Er verfügt über 33 Jahre Berufserfahrung und gilt als ausgewiesener Experte im Bereich der Wertpapierbuchhaltung.
Ja, auf Wunsch stellen wir Ihnen gerne unsere fachlichen Standards zu WAVE zur Verfügung.
Ja, WAVE ist für die Anforderungen von GmbHs, Stiftungen und anderen Kapitalgesellschaften entwickelt worden. Gerade in diesen Strukturen ist die Einhaltung der steuerlichen Compliance und eine lückenlose Dokumentation unerlässlich. Das System liefert die notwendige Rechtssicherheit und die erforderliche Tiefe in den Zusatzauswertungen, um auch anspruchsvolle Reporting-Anforderungen gegenüber Finanzbehörden zu erfüllen.
Funktionsweise & Buchungslogik
Als Buchung gelten alle buchhalterisch relevanten Vorgänge wie Käufe, Verkäufe, Erträge, Bewertungen, Rückzahlungen oder Gebühren. Diese werden jeweils als einzelne Buchung erfasst. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der tatsächlichen Anzahl an Buchungen – 200 Buchungen sind standardmäßig inkludiert, darüber hinaus wird ein Aufpreis pro Buchung berechnet.
Ja, alle Einzelbelege des betrieblichen Depots werden nach dem Grundsatz „Keine Buchung ohne Beleg“ vollständig und GoB-konform verarbeitet.
Der Belegzugang erfolgt je nach Depotbank auf vier Wegen:
> über Datenschnittstellen und Beleg-APIs (z. B. V-Bank)
> über spezifische Belegschnittstellen (z. B. UBS, Fürst Fugger Privatbank, LLB)
> über Online-Zugänge zu nahezu allen klassischen Depotbanken
In der Regel nicht. Je nach Depotbank erhält fintegra die erforderlichen Belege über Schnittstellen, Beleg-APIs oder einen eingerichteten Online-Lesezugang. Dadurch kann auch die Belegbeschaffung weitgehend in den WAVE-Prozess integriert werden. Welche Lösung bei Ihrer Depotbank möglich ist, klären wir im Aufnahmeprozess.
Die Anschaffungskosten der einzelnen Wertpapiere im betrieblichen Depot werden laufend nach dem gleitenden Durchschnitt berechnet – entsprechend den Vorgaben des deutschen Handels- und Steuerrechts. Verbrauchsfolgeverfahren wie FIFO, die im Privatvermögen zulässig sind, dürfen bei betrieblichen Depots nicht angewendet werden.
Ja, im Rahmen des fintegra-Standards erfolgen handelsrechtliche Bewertungen – abhängig davon, ob das Depot dem Anlage- oder Umlaufvermögen zugeordnet ist (gemildertes oder strenges Niederstwertprinzip). Steuerliche Bewertungen werden nicht vorgenommen; stattdessen erhalten Kund*innen einen Korrekturbuchungsstapel zur steuerlichen Weiterverarbeitung.
Auf Wunsch können auch individuelle Bewertungsgrundsätze abgebildet werden (im Einzelfall gegen Aufpreis).
Der fintegra-Standard sieht für Anleihen und Fonds bzw. ETFs die gleichen Abschreibungsprinzipien vor wie bei Aktien – je nach Depotzuordnung gilt das gemilderte oder das strenge Niederstwertprinzip.
Auf Wunsch können auch individuelle Bewertungsansätze in der automatisierten Wertpapierbuchhaltung abgebildet werden (im Einzelfall gegen Aufpreis).
Ja, auch Fremdwährungskonten, die neben dem Euro-Konto zum Depot gehören, werden im Rahmen von WAVE nach deutschem Handels- und Steuerrecht mitverarbeitet.
Grundsätzlich nein – Festgelder gelten nicht als Wertpapiere und gehören daher nicht zum Depot. Im Einzelfall können Festgelder jedoch mitverarbeitet werden, z. B. um das Verrechnungskonto abstimmbar zu machen (gegen Aufpreis).
Es gelten die gleichen Grundsätze wie bei Festgeldern: Diese Anlageformen zählen grundsätzlich nicht zum Depot und werden daher standardmäßig nicht verarbeitet. Eine Verarbeitung ist im Einzelfall jedoch möglich (gegen Aufpreis).
Sofern Krypto-Sachverhalte im Wertpapierdepot enthalten sind, werden sie im Rahmen von WAVE mitverarbeitet. Liegen sie außerhalb des Depots, gelten die gleichen Grundsätze wie bei Festgeldern, physischem Gold oder Private Equity – eine Verarbeitung ist dann nur im Einzelfall möglich (gegen Aufpreis).
Technik & Datenübertragung
Sie erhalten die von WAVE erstellten Buchungsdaten passend für Ihr Buchhaltungssystem. Für DATEV können die Daten als Buchungsstapel bereitgestellt oder über den DATEV-Buchungsdatenservice übertragen werden. Dabei werden die einzelnen buchhalterisch relevanten Geschäftsvorfälle verarbeitet und nicht lediglich pauschale Summenwerte übergeben. Auf Wunsch kann zusätzlich der DATEV-Belegbildservice genutzt werden, sodass Buchungen mit den zugehörigen Belegen verknüpft sind.
Dank spezialisierter Algorithmen und der Integration von Bankdaten erreichen wir einen hohen Automatisierungsgrad. WAVE ist darauf optimiert, selbst komplexe Wertpapiertransaktionen und Kapitalmaßnahmen zu erkennen und steuerlich korrekt vorzuverarbeiten. Dadurch werden manuelle Eingriffe sowie zeitintensive Korrekturschleifen auf ein absolutes Minimum reduziert, was die Finanzbuchhaltung massiv beschleunigt und die Fehleranfälligkeit nahezu eliminiert.
Nein. WAVE wurde als hochspezialisierte Schnittstelle für die automatisierte Verarbeitung von Buchungsdaten konzipiert und unterstützt die Anbindung an unterschiedliche FIBU- und Buchhaltungssysteme.
Die erzeugten Buchungsstapel können im DATEV- oder ASCII-Format bereitgestellt und ohne manuelle Exporte oder Medienbrüche direkt in bestehende Buchhaltungs- und Rechnungswesenprozesse übernommen werden.
Neben DATEV (via Buchungsdatenservice) nutzen viele Kund:innen auch Systeme wie Addison, Diamant, SIMBA, Navision oder SAP. Voraussetzung für einen reibungslosen Import ist ein sauberes Kontenmapping innerhalb des jeweiligen Systems.
Ja, fintegra ist technisch geprüfter DATEV-Schnittstellenanbieter – der DATEV-Buchungsdatenservice kann problemlos genutzt werden.
Ja, als DATEV-Nutzer*in können Sie auch den Belegbildservice nutzen – inklusive Verknüpfung des verarbeiteten Belegs mit der entsprechenden Buchung.
Nein, eine Änderung Ihres bestehenden Kontenrahmens ist nicht erforderlich. Im Rahmen des Onboardings übernimmt fintegra das individuelle Kontenmapping und erstellt die passende Einspieldatei für Ihr Buchhaltungssystem.
Onboarding & Zeitplan
Der erste Schritt ist ein unverbindliches Erstgespräch. Dabei besprechen wir Ihre aktuelle Situation, die Depotbank, den Umfang der Depotbuchhaltung und Ihre Anforderungen. Wenn WAVE für Ihren Anwendungsfall geeignet ist, erhalten Sie anschließend die Unterlagen zur Beauftragung. Danach startet der Aufnahmeprozess, in dem die fachlichen und technischen Grundlagen für die Verarbeitung gemeinsam festgelegt werden.
Sämtliche Dokumente werden erst mit der Freischaltung des Postfachs für fintegra eingestellt. Ein rückwirkender Zugriff auf Dokumente aus Vorjahren (historische Dokumente) ist nicht gewährleistet.
Bei unterjährigem Beginn kann die Bank nach Absprache mit dem Vermögensinhaber auch fehlende Dokumente an fintegra weiterleiten.
fintegra kann die Buchhaltung zu jedem Zeitpunkt übernehmen, auch für vergangene Jahre.
fintegra erstellt die Wertpapierbuchhaltung spätestens zu dem von Ihnen gewünschten Auslieferungstermin, vorausgesetzt, alle relevanten Unterlagen stehen zur Verfügung.
Steuerunterlagen werden von den Banken in der Regel erst ab März für das vergangene Jahr erstellt. Sollten Ihnen die Steuerunterlagen zum Zeitpunkt noch nicht vorliegen, können Sie diese nachreichen. Eine bereits erstellte Buchhaltung wird nach Eingang der Unterlagen von uns geprüft.
Nach erfolgreicher Abstimmung erhalten Sie unseren Vertrag digital zur Unterzeichnung zugesandt.
Besondere Sachverhalte
Ja, im Rahmen von WAVE erhalten Kund*innen eine Ausfüllhilfe für die Erklärung von Gewinnen und Verlusten aus Aktien (§ 8 b KStG, § 3 Nr. 40 EStG). Über Zusatzmodule kann zudem die anrechenbare ausländische Quellensteuer aufbereitet und die betriebliche Teilfreistellung bei Investmentfonds bzw. ETFs ermittelt werden.
Ja, WAVE kann problemlos auch für zurückliegende Jahre eingesetzt werden – Voraussetzung ist lediglich, dass die entsprechenden Belege zur Verfügung stehen.
Auch dann ist eine Verarbeitung durch fintegra möglich. Die bereits vorgenommenen Buchungen werden dabei vollständig gelöscht und durch WAVE ersetzt.
Solche sog. gemischten Konten werden im Rahmen des Onboardings zu WAVE individuell abgestimmt. Nicht depotrelevante Zahlungen werden auf ein separates Durchlaufpostenkonto gebucht, sodass sie anschließend vom zuständigen Steuerberater bzw. der Buchhaltung korrekt weiterverarbeitet werden können.
Ja, das ist problemlos möglich. Im Rahmen der sogenannten Glattstellung (Teil des Onboardings) werden die fortgeführten Anschaffungskosten je Position aus Ihren Unterlagen übernommen. Sollte dies im Einzelfall nicht möglich sein, unterstützen wir Sie mit praxisorientierten Lösungsvorschlägen.
Lizenzen & Ansprechpartner
fintegra befindet sich aktuell in einer Testphase für ein Lizenzmodell, mit dem WAVE eigenständig durchgeführt werden kann. Sprechen Sie uns bei Interesse gerne an.
Ja, unser Service-Team ist jederzeit für WAVE-Kund*innen erreichbar und unterstützt gerne bei allen Fragen.
Ja, selbstverständlich – unser Service-Team unterstützt Sie auch im Rahmen von Betriebsprüfungen, Jahresabschlussprüfungen oder ähnlichen Anlässen.