Zur Erstellung der Wertpapierbuchhaltung werden folgende Belege/Dokumente im pdf-Format benötigt:
- Depotauszug zum 31.12. des Vorjahres*
- Depotauszug zum 31.12. des Betrachtungsjahres*
- alle Kontoauszüge als Einzeldokumente des Betrachtungsjahres
- alle Transaktionsbelege als Einzeldokument des Betrachtungsjahres
(z.B. Kauf, Verkauf, Dividenden, Ausschüttungen etc. – Umsatzlisten sind hier selten ausreichend) - alle Belege zu Kapitalmaßnahmen des Betrachtungsjahres
- Jahressteuerbescheinigung des Betrachtungsjahres
- Erträgnisaufstellung des Betrachtungsjahres
- bei Zubuchung des Zusatzmoduls Investmentsteuergesetz:
Auflistung der Fonds, welche vor dem 31.12.2017 im Bestand waren
*31.12. oder der letzte Tag des Geschäftsjahres beim Vorliegen eines abweichenden Wirtschaftsjahres
Werden die Belege/Dokumente nicht vollständig geliefert und eine erneute Anforderung von fehlenden Unterlagen ist erforderlich, wird der für fintegra entstandene Mehraufwand mit aktuell 30,00 EUR netto pro Anforderung als Sonderleistung in Rechnung gestellt.