Automatisierte Verbuchung aller wesentlichen Geschäftsvorfälle im Rahmen der Depotführung (nach deutschem Handels- und Steuerrecht) für Unternehmen und Stiftungen.
Wir garantieren die steuerrechtliche Richtigkeit Ihrer Depot-Buchhaltung.
Und die Sicherheit Ihrer Daten.
Transparent. Effizient. Präzise.
Für eine passgenaue Übernahme der Buchungsdaten in Ihr Deklarationssystem (DATEV o.Ä.) können alle Bestands- und Erfolgskonten konfiguriert werden. Dabei liefern wir Ihnen für den entsprechenden Kontenrahmen Konten-Vorschläge, die alle Sachverhalte des Wertpapierdepots abdecken.
Wertpapierdepots mit bereits bestehender Buchhaltung in den Vorjahren können problemlos durch fintegra übernommen werden. Der Prozess der Glattstellung der Anschaffungskosten pro Wertpapier macht dies möglich und erfolgt einmalig zum Übernahmestichtag.
Im Umlaufvermögen gilt für Wertpapiere das strenge Niederstwertprinzip (§ 253 Abs. 4 HGB). Wertpapiere müssen auf den Stichtagskurs abgeschrieben werden, wenn dieser unter den fortgeführten Anschaffungskosten liegt. Sollte eine Abschreibungen aus den Vorjahren vorliegen, erfolgt nach Prüfung des Stichtagskurses ggf. eine Wertaufholung.
Im Anlagevermögen gilt für Wertpapiere das gemilderte Niederstwertprinzip (§ 253 Abs. 3 HGB). Abschreibungen werden vorgenommen, wenn von einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung ausgegangen werden kann. Dies ist in unserer Vorgehensweise der Fall, wenn sowohl der Stichtagskurs als auch der Kurs zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung unter den fortgeführten Anschaffungskosten liegen. Dann wird auf den Stichtagskurs des Wirtschaftsjahres abgeschrieben. Sollte eine Abschreibungen aus den Vorjahren vorliegen, erfolgt nach Prüfung des Stichtagskurses ggf. eine Wertaufholung.
Bewertungen werden standardmäßig für das Handelsrecht und IFRS geliefert.
Bei der Bruttomethode wird im Falle einer Veräußerung eine separate Erlös- und Anlagenabgangsbuchung vorgenommen. Das Veräußerungsergebnis ergibt sich durch Saldierung der beiden GuV-Posten.
Bei der Nettomethode erfolgt im Falle einer Veräußerung eine direkte Bebuchung der Erfolgskonten und saldierter Ausweis des Veräußerungsergebnisses in der Bilanz.
Zum Jahresende werden bei Bedarf Abgrenzungsbuchungen vorgenommen. Hierbei werden Gebühren und Erträge betrachtet anteilig abgegrenzt und auf die Wirtschaftsjahre verteilt. Stückzinsen, die bis zum Wirtschaftsjahresende anfallen, werden aufgerechnet und verbleiben im jeweiligen Wirtschaftsjahr. Dazu wird erfolgswirksam ein sonstiger Vermögensgegenstand gebildet, der bei der tatsächlichen Zinszahlung im Folgejahr gewinnmindernd aufgelöst wird.
Bei der Erstellung der Buchungsstapel werden alle Kapitalmaßnahmen geprüft und fachlich korrekt verarbeitet.
Besondere Finanzinstrumente, die die Komplexität der Verarbeitung eines Depots erhöhen, können ebenfalls verarbeitet werden. Dazu zählen unter anderem Hedgefonds, Private Equity, Optionen und Futures.
Erstellt wird ein Buchungsstapel nach Handels- und nach Steuerrecht (optional ist auch IFRS möglich). Der Buchungsstapel kann Ihnen über eine verschlüsselte Datenaustauschplattform im ASCII- oder DATEV-Format bereitgestellt werden.
Der Versand des Buchungsstapels mit verlinkten Buchungsbelegen ist über die Nutzung des DATEV-Buchungsdatenservices möglich.
Bietet eine vollständige, strukturierte und kompakte Übersicht über alle im Depot enthaltenen Wertpapiere – inklusive Stückzahlen, Buchwerte, Erträge und Folgebewertungen zum Stichtag. Damit haben Sie alle relevanten Informationen auf einen Blick: Rechtssicher, nachvollziehbar und bereit zur Weiterverarbeitung. Die Darstellung erfolgt wahlweise nach Handelsrecht, Steuerrecht oder nach IFRS.
Mit der Summen- und Saldenliste prüfen Sie Ihre Buchführung im Handumdrehen auf Vollständigkeit und Plausibilität. Sie eignet sich ideal für Abschlussprüfungen, die Mandantendokumentation und interne Qualitätskontrollen.
Sie erhalten einen Überblick über alle bebuchten Konten und können jede Buchung lückenlos nachvollziehen.
Sie sparen wertvolle Zeit bei der Vorbereitung von Steuererklärungen und minimieren manuelle Fehler bei der Beantragung der Rückerstattung von Quellensteuern. Erhalten Sie eine Übersicht über alle Quellensteuertransaktionen und den entsprechenden Aufteilungssatz nach Doppelbesteuerungsabkommen (DBA).
Reduzieren Sie den Aufwand bei der Klassifizierung von Investmentfonds gemäß Investmentsteuergesetz und damit bei der Erstellung der Steuererklärung. Ermittelt werden die Teilfreistellungen bei Investmentfonds für Ausschüttungen, Gewinne und Verluste, steuerliche Ab- und Zuschreibungen und Vorabpauschalen.
Zudem enthalten: Die integrierte Abbildung des Systemwechsels zum 31.12.2017 für Altanteile.
Speziell für Stiftungen mit Wertpapierdepots entwickelt, bietet der Stiftungsreport alle relevanten Kennzahlen auf Mandanten- und Wertpapier-Ebene – automatisiert, ohne manuelle Klassifikation. Sie profitieren von einer klaren digitalen Darstellung für Jahresabschluss und Prüfung und erleben spürbare Entlastung bei den Reporting-Pflichten gemeinnütziger Stiftungen.
Enthaltene Auswertungen:
- Stille Reserven / Stille Lasten: Differenz zwischen Buchwert und Markt- bzw. Zeitwert zum Bilanzstichtag
- Umschichtungsergebnis: Zusammenführung unterjähriger Verkaufsgewinne und -verluste sowie Ab- und Zuschreibungen
- Ordentliche Erträge: Dividenden, Zinsen und weitere Fruchtziehungen ohne Verkauf
- Behaltenachweis § 36a EStG: Dokumentation aller Haltefristen für deutsche Aktien zur Kapitalertragsteuererstattung
Leistungen & Preise
Die automatisierte Wertpapierbuchhaltung verarbeitet betriebliche Depots nach deutschem Handels- und Steuerrecht. Sie umfasst eine finanzamtsfeste Dokumentation, eine vollständige Belegverknüpfung sowie eine Richtigkeitsgarantie mit Versicherungsschutz.
Der Basispreis beträgt 1.500 € pro Depot und Jahr (1.200 € bei Partnerbanken) zzgl. optionaler Zusatzleistungen. Für eine individuelle Kostenschätzung kontaktieren Sie uns gerne unter [email protected].
Banken & Depotzugänge
fintegra unterstützt grundsätzlich alle klassischen Depotbanken – sowohl im Inland als auch im Ausland. Aktuell werden im Rahmen der automatisierten Wertpapierbuchhaltung rund 70 verschiedene in- und ausländische Banken verarbeitet. Es bestehen dabei keine grundsätzlichen Einschränkungen.
Unsere Partnerbanken sind die V-Bank und die Fürst Fugger Privatbank.
Interactive Brokers-Depots können verarbeitet werden, sofern sie über CapTrader geführt werden. Direktkonten bei Interactive Brokers oder über andere Introducing Broker wie LYNX sind derzeit nicht integrierbar. NeoBroker wie eToro können leider grundsätzlich nicht verarbeitet werden.
Allgemeines & Grundlagen
Im Jahr 2025 verarbeiten wir rund 1.600 betriebliche Depots für ca. 500 Kund*innen – darunter etwa 390 Steuerkanzleien. Das betreute Vermögen liegt bei rund 7 Milliarden Euro.
Ja, wir stellen bei Interesse gerne den Kontakt zu Steuerkanzleien oder Unternehmen her, die bereits mit der automatisierten Wertpapierbuchhaltung von fintegra arbeiten.
Ja, die inhaltliche Richtigkeit der automatisierten Wertpapierbuchhaltung wird durch die fintegra StBG WPG sichergestellt – inklusive Versicherungsschutz im Rahmen der Berufshaftpflicht.
Dr. Rolf Müller, Rechtsanwalt, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, verantwortet die fachliche Umsetzung. Er verfügt über 33 Jahre Berufserfahrung und gilt als ausgewiesener Experte im Bereich der Wertpapierbuchhaltung.
Ja, auf Wunsch stellen wir Ihnen gerne unsere fachlichen Standards zur automatisierten Wertpapierbuchhaltung zur Verfügung.
Funktionsweise & Buchungslogik
Als Buchung gelten alle buchhalterisch relevanten Vorgänge wie Käufe, Verkäufe, Erträge, Bewertungen, Rückzahlungen oder Gebühren. Diese werden jeweils als einzelne Buchung erfasst. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der tatsächlichen Anzahl an Buchungen – 200 Buchungen sind standardmäßig inkludiert, darüber hinaus wird ein Aufpreis pro Buchung berechnet.
Ja, alle Einzelbelege des betrieblichen Depots werden nach dem Grundsatz „Keine Buchung ohne Beleg“ vollständig und GoB-konform verarbeitet.
Der Belegzugang erfolgt je nach Depotbank auf vier Wegen:
> über Datenschnittstellen und Beleg-APIs (z. B. V-Bank)
> über spezifische Belegschnittstellen (z. B. UBS, Fürst Fugger Privatbank, LLB)
> über Online-Zugänge zu nahezu allen klassischen Depotbanken
Die Anschaffungskosten der einzelnen Wertpapiere im betrieblichen Depot werden laufend nach dem gleitenden Durchschnitt berechnet – entsprechend den Vorgaben des deutschen Handels- und Steuerrechts. Verbrauchsfolgeverfahren wie FIFO, die im Privatvermögen zulässig sind, dürfen bei betrieblichen Depots nicht angewendet werden.
Ja, im Rahmen des fintegra-Standards erfolgen handelsrechtliche Bewertungen – abhängig davon, ob das Depot dem Anlage- oder Umlaufvermögen zugeordnet ist (gemildertes oder strenges Niederstwertprinzip). Steuerliche Bewertungen werden nicht vorgenommen; stattdessen erhalten Kund*innen einen Korrekturbuchungsstapel zur steuerlichen Weiterverarbeitung.
Auf Wunsch können auch individuelle Bewertungsgrundsätze abgebildet werden (im Einzelfall gegen Aufpreis).
Der fintegra-Standard sieht für Anleihen und Fonds bzw. ETFs die gleichen Abschreibungsprinzipien vor wie bei Aktien – je nach Depotzuordnung gilt das gemilderte oder das strenge Niederstwertprinzip.
Auf Wunsch können auch individuelle Bewertungsansätze in der automatisierten Wertpapierbuchhaltung abgebildet werden (im Einzelfall gegen Aufpreis).
Ja, auch Fremdwährungskonten, die neben dem Euro-Konto zum Depot gehören, werden im Rahmen der automatisierten Wertpapierbuchhaltung nach deutschem Handels- und Steuerrecht mitverarbeitet.
Grundsätzlich nein – Festgelder gelten nicht als Wertpapiere und gehören daher nicht zum Depot. Im Einzelfall können Festgelder jedoch mitverarbeitet werden, z. B. um das Verrechnungskonto abstimmbar zu machen (gegen Aufpreis).
Es gelten die gleichen Grundsätze wie bei Festgeldern: Diese Anlageformen zählen grundsätzlich nicht zum Depot und werden daher standardmäßig nicht verarbeitet. Eine Verarbeitung ist im Einzelfall jedoch möglich (gegen Aufpreis).
Sofern Krypto-Sachverhalte im Wertpapierdepot enthalten sind, werden sie im Rahmen der automatisierten Wertpapierbuchhaltung mitverarbeitet. Liegen sie außerhalb des Depots, gelten die gleichen Grundsätze wie bei Festgeldern, physischem Gold oder Private Equity – eine Verarbeitung ist dann nur im Einzelfall möglich (gegen Aufpreis).
Technik & Datenübertragung
Nein, die automatisierte Wertpapierbuchhaltung liefert Buchungsstapel im DATEV- oder ASCII-Format. Viele Kund*innen nutzen andere Systeme wie Addison, SIMBA, Navision oder SAP. Da diese über leistungsfähige DATEV-Importfunktionen verfügen, ist das Einspielen der Daten in der Regel problemlos möglich – vorausgesetzt, das Kontenmapping wird sauber umgesetzt.
Ja, fintegra ist technisch geprüfter DATEV-Schnittstellenanbieter – der DATEV-Buchungsdatenservice kann problemlos genutzt werden.
Ja, als DATEV-Nutzer*in können Sie auch den Belegbildservice nutzen – inklusive Verknüpfung des verarbeiteten Belegs mit der entsprechenden Buchung.
Nein, eine Änderung Ihres bestehenden Kontenrahmens ist nicht erforderlich. Im Rahmen des Onboardings übernimmt fintegra das individuelle Kontenmapping und erstellt die passende Einspieldatei für Ihr Buchhaltungssystem.
Onboarding & Zeitplan
Vielen Dank für Ihr Vertrauen! Der erste Schritt ist, sich für ein unverbindliches Erstgespräch mit uns in Verbindung zu setzen. Dabei klären wir alle relevanten Details und führen Sie Schritt für Schritt durch den Aufnahmeprozess.
Falls Sie bereits ein Depot bei uns haben, wenden Sie sich einfach an Ihre:n Betreuer:in.
Sämtliche Dokumente werden erst mit der Freischaltung des Postfachs für fintegra eingestellt. Ein rückwirkender Zugriff auf Dokumente aus Vorjahren (historische Dokumente) ist nicht gewährleistet.
Bei unterjährigem Beginn kann die Bank nach Absprache mit dem Vermögensinhaber auch fehlende Dokumente an fintegra weiterleiten.
fintegra kann die Buchhaltung zu jedem Zeitpunkt übernehmen, auch für vergangene Jahre.
fintegra erstellt die Wertpapierbuchhaltung spätestens zu dem von Ihnen gewünschten Auslieferungstermin, vorausgesetzt, alle relevanten Unterlagen stehen zur Verfügung.
Steuerunterlagen werden von den Banken in der Regel erst ab März für das vergangene Jahr erstellt. Sollten Ihnen die Steuerunterlagen zum Zeitpunkt noch nicht vorliegen, können Sie diese nachreichen. Eine bereits erstellte Buchhaltung wird nach Eingang der Unterlagen von uns geprüft.
Nach erfolgreicher Abstimmung erhalten Sie unseren Vertrag zur digitalen Unterzeichnung über DocuSign.
Besondere Sachverhalte
Ja, im Rahmen der automatisierten Wertpapierbuchhaltung erhalten Kund*innen eine Ausfüllhilfe für die Erklärung von Gewinnen und Verlusten aus Aktien (§ 8 b KStG, § 3 Nr. 40 EStG). Über Zusatzmodule kann zudem die anrechenbare ausländische Quellensteuer aufbereitet und die betriebliche Teilfreistellung bei Investmentfonds bzw. ETFs ermittelt werden.
Ja, die automatisierte Wertpapierbuchhaltung kann problemlos auch für zurückliegende Jahre eingesetzt werden – Voraussetzung ist lediglich, dass die entsprechenden Belege zur Verfügung stehen.
Auch dann ist eine Verarbeitung durch fintegra möglich. Die bereits vorgenommenen Buchungen werden dabei vollständig gelöscht und durch die automatisierte Wertpapierbuchhaltung ersetzt.
Solche sog. gemischten Konten werden im Rahmen des Onboardings zur automatisierten Wertpapierbuchhaltung individuell abgestimmt. Nicht depotrelevante Zahlungen werden auf ein separates Durchlaufpostenkonto gebucht, sodass sie anschließend vom zuständigen Steuerberater bzw. der Buchhaltung korrekt weiterverarbeitet werden können.
Ja, das ist problemlos möglich. Im Rahmen der sogenannten Glattstellung (Teil des Onboardings) werden die fortgeführten Anschaffungskosten je Position aus Ihren Unterlagen übernommen. Sollte dies im Einzelfall nicht möglich sein, unterstützen wir Sie mit praxisorientierten Lösungsvorschlägen.
Lizenzen & Ansprechpartner
fintegra befindet sich aktuell in einer Testphase für ein Lizenzmodell, mit dem die automatisierte Wertpapierbuchhaltung eigenständig durchgeführt werden kann. Sprechen Sie uns bei Interesse gerne an.
Ja, unser Service-Team ist jederzeit für Kund*innen der automatisierten Wertpapierbuchhaltung erreichbar und unterstützt gerne bei allen Fragen.
Ja, selbstverständlich – unser Service-Team unterstützt Sie auch im Rahmen von Betriebsprüfungen, Jahresabschlussprüfungen oder ähnlichen Anlässen.