
Richtigkeitsgarantie | fintegra
Von Dr. Rolf Müller – Mehr über den Autor: https://fintegra.de/ueber-uns
Richtigkeitsgarantie: Warum fintegra nicht nur Buchungsdaten liefert, sondern dafür einsteht

Wertpapierbuchhaltung lässt sich heute auf viele Arten lösen. Excel-Listen, eigene Workflows, zunehmend auch KI-gestützte Ansätze. Die Frage, die dabei selten gestellt wird: Wer steht am Ende fachlich für das Ergebnis ein?
Bei fintegra ist die Antwort eindeutig. Und sie ist Teil unserer Leistung.
Was eine Richtigkeitsgarantie bedeutet
Mit WAVE (Wertpapiere Automatisiert VErbuchen) liefert fintegra nicht nur Buchungsdaten. Wir bescheinigen, dass die handels- und steuerrechtliche Aufarbeitung der verarbeiteten Wertpapierdepots fachlich korrekt vorgenommen wurde. Diese Richtigkeitsgarantie ist mit Versicherungsschutz hinterlegt.
Das klingt nach einer technischen Selbstverständlichkeit. In der Praxis der Wertpapierbuchhaltung ist es das nicht.
Denn die handels- und steuerrechtliche Verarbeitung betrieblicher Wertpapierdepots ist komplex.
Folgebewertung nach HGB, Teilfreistellungen nach Investmentsteuergesetz, Behandlung von Kapitalmaßnahmen, Stückzinsen bei Anleihen, Fremdwährungssachverhalte: All das erfordert fachliches Urteilsvermögen, nicht nur technische Verarbeitung. Software, die Buchungsdaten produziert, ohne das zugrundeliegende Fachrecht zu verstehen, gibt die Verantwortung zurück an die Kanzlei. Die muss das Ergebnis dann selbst beurteilen und absichern.
Bei fintegra ist das anders.
Wie die Richtigkeitsgarantie entsteht
Die Grundlage der Richtigkeitsgarantie ist die enge Verzahnung zwischen Technologie und steuerrechtlicher Expertise.
Alle Fachentscheidungen im Rahmen der Entwicklung unserer digitalen Produkte werden von der fintegra GmbH Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft verantwortet. Die Lösungen wurden von Steuerexpert:innen entwickelt, die die handels- und steuerrechtlichen Anforderungen der Wertpapierbuchhaltung aus der eigenen Beratungspraxis kennen.
Das bedeutet konkret: Die Buchungsvorschläge, die WAVE liefert, berücksichtigen die aktuell geltenden Vorgaben des deutschen Handels- und Steuerrechts und entsprechen den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung.
Diese fachliche Verantwortung wird von Dr. Rolf Müller als Rechtsanwalt, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer persönlich bescheinigt und mit Versicherungsschutz hinterlegt.
Was das für Steuerkanzleien bedeutet
Wer mit fintegra arbeitet, übernimmt das Ergebnis nicht blind. Aber die Kanzlei muss das Ergebnis nicht selbst fachlich prüfen und absichern. Diese Vorleistung erbringen wir.
Das verändert den Arbeitsalltag spürbar. Wir hören von Steuerberater:innen regelmäßig Aussagen wie diese:
„Man gibt die Verantwortung an fintegra. Für diese Buchhaltung muss ich nicht geradestehen."
„Ich sage: wurde von fintegra gebucht, und damit ist gut."
„Wir erhoffen uns, dass Unterlagen von fintegra beim Finanzamt einfach durchgewunken werden."
Diese Aussagen beschreiben etwas, das über Effizienz hinausgeht: Sicherheit. Die Sicherheit, dass eine spezialisierte Vorleistung mit fachlicher Garantie erbracht wurde, auf die sich die Kanzlei verlassen kann.
Richtigkeitsgarantie im Kontext der fintegra-Leistung
Die Richtigkeitsgarantie steht nicht für sich allein. Sie ist Teil eines Gesamtbilds, das fintegra von anderen Anbietern unterscheidet.
Wir sind depotbankunabhängig und verarbeiten betriebliche Depots bei über 80 Banken vollautomatisiert. Wir sind neutral: Hinter fintegra steht kein Kanzleinetzwerk, und wir haben kein Interesse an den Mandaten unserer Kund:innen. Die Mandatsbeziehung, die steuerliche Gesamtverantwortung und der Jahresabschluss verbleiben vollständig bei der Steuerkanzlei.
Die Richtigkeitsgarantie ergänzt dieses Bild um einen zentralen Aspekt: Wir liefern nicht nur Daten. Wir stehen für deren fachliche Richtigkeit ein.
Mehr erfahren
Weitere Informationen zu WAVE und den fintegra-Lösungen finden Sie unter: https://fintegra.de/wave
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