Steuerliche Deklaration von Privaten Fremdwährungskonten – ein Zwischenfazit
Steuerliche Deklaration von Privaten Fremdwährungskonten – ein Zwischenfazit
Das Thema Private Fremdwährungskonten gewinnt zunehmend an Bedeutung. Mit dem BMF-Schreiben vom 19. Mai 2022 hat die Finanzverwaltung ihre Sichtweise grundlegend geändert. Diese Position wurde am 14. Mai 2025 nochmals bekräftigt. Drei Jahre nach der erstmaligen Veröffentlichung ziehen wir bei fintegra ein Zwischenfazit.
Marktbeobachtungen: Noch Zurückhaltung – aber nicht mehr lange
In der Praxis zeigt sich bislang:
Steuerpflichtige,
Steuerberater:innen und
Finanzverwaltung
haben das Thema häufig noch nicht vollständig auf dem Radar. Das sorgt aktuell für eine gewisse Ruhe – doch wir sehen diese Phase eher als Ruhe vor dem Sturm.
Entwicklungen, die den Druck erhöhen
Mehrere Faktoren deuten darauf hin, dass das Thema in den kommenden Jahren erheblich an Relevanz gewinnen wird:
Banken passen ihre Erträgnisaufstellungen an. Gewinne aus Fremdwährungsforderungen – etwa bei Festgeldern oder nach § 20 EStG klassifizierten Konten – werden nun ausdrücklich als steuerpflichtig ausgewiesen. Begleitet wird dies von klaren Hinweisen, sich hierzu steuerlich beraten zu lassen.
Berater:innen im Bereich großer Vermögen legen verstärkt Wert darauf, ihre Mandant:innen steuerlich korrekt aufzustellen. fintegra unterstützt hier in vielen Fällen, insbesondere da Betriebsprüfungen – etwa in Hamburg – Fremdwährungsgewinne bereits als Schwerpunkt behandeln.
Finanzämter beginnen aktiv nachzufragen, ob Währungsgewinne erklärt wurden. Denn in vielen Depots werden Fremdwährungssachverhalte mittlerweile korrekt eingeordnet – und damit sichtbar.
Fazit: Besser vorbereitet sein
Die Finanzverwaltung macht deutlich, dass Private Fremdwährungskonten kein Randthema mehr sind. Wer Prozesse und Deklarationen jetzt nicht überprüft und professionalisiert, läuft Gefahr, später in Schwierigkeiten zu geraten.
Unser Rat: Sorgen Sie rechtzeitig für „wetterfeste“ Strukturen – bevor der Sturm einsetzt.