Die Buchhaltung nach Handels- und Steuerrecht wird einmal jährlich bereitgestellt.

Die Buchungsstapel nach Handelsrecht kann fintegra nach Erhalt aller nötigen Transaktionsinformationen zeitnah zur Verfügung stellen. Die Buchungsstapel nach Steuerrecht wird nach dem Abgleich mit den Jahressteuerbescheinigungen der Banken ausgeliefert, diese treffen üblicherweise im Mai des Folgejahres ein.