Warum unterscheidet sich der von der Bank und von fintegra ausgewiesene Betrag der anrechenbaren ausländischen Quellensteuern?
Ausländische Quellensteuern werden als Steueraufwand gebucht, wobei eine Differenzierung nach einzelnen Ländern und/oder anrechenbaren bzw. erstattungsfähigen Quellensteuern standardmäßig nicht erfolgt. Für eine detailliertere Darstellung steht unser Quellensteuerreport zur Verfügung, der die Steuern nach Ländern gruppiert und den anrechenbaren Anteil ausweist.