Die Steuerunterlagen der Bank liegen noch nicht vor, kann ich diese nachreichen?
Steuerunterlagen werden von den Banken in der Regel erst ab März für das vergangene Jahr erstellt. Sollten Ihnen die Steuerunterlagen zum Zeitpunkt noch nicht vorliegen, können Sie diese nachreichen. Eine bereits erstellte Buchhaltung wird nach Eingang der Unterlagen von uns geprüft.