Sämtliche Dokumente werden erst mit der Freischaltung des Postfachs für fintegra eingestellt. Ein rückwirkender Zugriff auf Dokumente aus Vorjahren (historische Dokumente) ist nicht gewährleistet.
Bei unterjährigem Beginn kann die Bank nach Absprache mit dem Vermögensinhaber auch fehlende Dokumente an fintegra weiterleiten.