
Webinar
Betriebliches Steuerreporting – Zusatzmodul für Stiftungen
vom 22. Juni 2021
Gemeinnützige Stiftungen müssen der Stiftungsaufsicht regelmäßig mitteilen, inwieweit das Kapital der Stiftung noch erhalten ist und brauchen dafür die Zeitwerte des Depots, inklusive eines Nachweises der stillen Reserven im Depot. Darüber hinaus müssen gemeinnützige Stiftungen für die Dotierung der sog. Umschichtungsrücklage bezogen auf das Depot ermitteln und dokumentieren, welche Gewinne und Verluste aus der Umschichtung des Depots entstanden sind, um die Anerkennung als gemeinnützige Einrichtung nicht zu gefährden und die steueroptimierte Mittelverwendung nachweisen zu können.
Weitere Details können Sie dem Video entnehmen: